Onlinehaendler-news.de: Kein genereller Ausschluss des Widerrufsrecht für E-Food

In einem Artikel des Infoportals des Händlerbundes Onlinehaendler-News.de wird nocheinmal deutlich erklärt, weshalb auch für die Bestellung von Lebensmittel im Internet das Widerrufsrecht gilt.
Nach § 312d Abs. 4 Nr.1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt das Widerrufsrecht nicht für Fernabsatzverträge über die „…Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde…“ Lebensmittel würden demnach zwar unter verderbliche Güter fallen, ist jedoch nach BGB der Begriff der schnellverderblichen Lebensmittel nicht weiter konkretisiert wird und demnach hier oftmals gerichtlich entschieden werden muss.

Den kompletten Artikel erhalten Sie unter: www.onlinehaendler-news.de

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Fabio Ziemßen

Fabio Ziemßen organisiert als Evangelist/Berater des E-Food Blogs deutschlandweit Treffen für Innovatoren und Startups aus dem Lebensmittel Umfeld (German Food Startup Meetups, Next Generation Food Think Tank, Startup Food Market etc.) und setzt sich für eine Vernetzung der internationalen FoodTech Szene ein. Seit August 2021 ist er Partner bei ZINTINUS und unterstützt Food Unternehmen mit Netzwerk, Expertise und Kapital. Von 2015-2016 war Fabio Ziemßen im Beirat der Digitalen Wirtschaft des Landes Nordrhein Westfalen. Seit 2017 ist er Mitgründer des Coworking Spaces Super7000 (www.super7000.de) in Düsseldorf und Gründer von #Foodnext (www.foodnext.de)

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